Aktuelle News
Anpassung der bisherigen Regelungen für den Sportbetrieb im TSV [09.05.2022]
Liebe Mitglieder,
wir möchten Euch darüber informieren, dass ab heutigem Montag, den 09. Mai 2022 die Tragepflicht einer FFP-2 Maske im Indoor-Bereich entfallen wird. Dennoch begrüßen wir auch weiterhin das Tragen einer FFP-2 Maske oder einer medizinischen Maske im Indoor-Bereich auf freiwilliger Basis.
Weiterhin gilt, dass Personen mit nachgewiesener Corona-Infektion oder Grippesymptomen vom Sportbetrieb fernbleiben sollen.
Außerdem möchten wir Euch über die angepassten Testzeiten der mobilen Corona Schnellteststation am Parkplatz des TSV Neuried informieren:
- Montag bis Freitag (werktags) 08:00-09:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag (werktags) 16:45-18:00 Uhr
- Freitag (werktags) 15:00-18:00 Uhr
- Samstag (werktags) 11:00-14:00 Uhr
- Feiertage außer Sonntags 13:00-17:00 Uhr
Weitere Informationen erhaltet ihr über die Homepage unseres Partners SLPN:
https://www.slpn.de/corona-teststation/
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Euer TSV.
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Corona Update [01.04.2022]
Am 2. April enden in Bayern nahezu alle Corona-Beschränkungen. Daher gibt es ab Sonntag, den 3. April, keine Zugangsbeschränkungen mehr, weder für Zuschauer noch für aktive Sportler.
Weiterhin Pflicht: FFP2-Maske im Innenbereich
Wir werden das Tragen einer FFP2-Maske im Innenbereich vorerst weiter im Rahmen unseres Hausrechts vorschreiben. Die Maske darf, wie bisher, lediglich bei der aktiven Sportausübung abgelegt werden.
Weiterhin empfehlen wir die Nutzung von Desinfektionsmöglichkeiten sowie die Einhaltung des Mindestabstandes.
Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.
Euer TSV.
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Neue Regelungen für den Sportbetrieb im TSV Neuried [17.02.2022]
Ab Donnerstag, den 17.02.2022 erwarten uns Lockerungen der bisherigen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie in Anlehnung an die Kabinettssitzung des bayerischen Staatsministeriums vom 17.02.2022 und den darauffolgenden Anpassungen der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Die aktuelle bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschließlich 15.03.2022 gültig.
Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown (Inzidenz des entsprechenden Landkreises 1000 < ) werden ersatzlos gestrichen.
Sportbetrieb im TSV Neuried
Für den Sportbetrieb im TSV Neuried – sowohl Indoor als auch Outdoor - gilt ab sofort die Einhaltung der 3-G Regelung.
- Folgende Personengruppen fallen unter die 3-G- Regelung:
- Personen, die vollständig geimpft sind.
- Personen, die als genesen gelten.
- Der Genesenennachweis gilt laut RKI für zusätzlich geimpfte Personen max. 180 Tage ab Erhalt des negativen Testergebnisses.
- Für Personen, die über KEINE zusätzliche Impfung verfügen gilt der Genesenennachweis max. 90 Tage ab Erhalt des negativen Testergebnisses.
- Personen mit einem gültigen negativen Testergebnis
- PCR-Test (Gültigkeit: 48 Stunden)
- PoC Antigentest (Gültigkeit: 24 Stunden)
- Selbsttests zur Eigenanwendung werden NICHT anerkannt
- Kinder bis zu ihrem 6. Geburtstag.
- Noch nicht eingeschulte Kinder.
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
Weiterhin gilt im Indoor-Bereich der Sportstätte die FFP-2 Maskenpflicht:
- Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag
- Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen
Informationen hinsichtlich der Regelungen für Schülerinnen und Schüler während der bevorstehenden Ferien werden wir Euch zeitnah mitteilen.
Zuschauer
Für Personen, die keiner sportlichen Betätigung nachgehen – also Zuschauer bzw. Besucher – gilt die Einhaltung der 2-G Regelung:
- Folgende Personengruppen fallen unter die 2-G- Regelung:
- Personen, die vollständig geimpft sind.
- Personen, die als genesen gelten.
- Kinder bis zu ihrem 6. Geburtstag.
- Noch nicht eingeschulte Kinder.
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können
Für Zuschauer bzw. Besucher gilt weiterhin die FFP-2 Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstandes.
Zugangskontrolle
Dank der Unterstützung unseres Partners SLPN werden wir nachmittags auch weiterhin im Eingangsbereich (Foyer im Obergeschoss) eine Zugangskontrolle der entsprechenden Nachweise durchführen. Haltet hierfür bitte Eure entsprechenden 2- bzw. 3-G Nachweise sowie einen Lichtbildausweis bereit.
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Anpassungen der bisherigen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie [27.01.2022]
Ab Donnerstag, den 27.01.2022 erwarten uns Anpassungen der bisherigen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie in Anlehnung an die Kabinettssitzung des bayerischen Staatsministeriums vom 25.01.2022 und den darauffolgenden Anpassungen der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
NEU: Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown (Inzidenz des entsprechenden Landkreises 1000 < ) werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.
Weiterhin gilt:
- Sport im Indoor-Bereich und der Zugang zum Innenbereich der Sportstätte ist nur unter Einhaltung der 2-G-Plus Regelung gestattet. Folgende Personengruppen fallen unter die 2-G-Plus Regelung:
- Personen, die vollständig geimpft sind.
- Personen, die als genesen gelten.
- Kinder unter 14 Jahren.
- NEU bzw. weiterhin gilt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler (14-17 Jahre), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Darüber hinaus müssen jene Personengruppen einen zusätzlich negativen Testnachweis vorzeigen können.
- PCR-Test (Gültigkeit: 48 Stunden)
- PoC Antigentest (Gültigkeit: 24 Stunden)
- Selbsttests zur Eigenanwendung werden NICHT anerkannt
Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht (laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag.
- Noch nicht eingeschulte Kinder.
- NEU bzw. weiterhin gilt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler (14-17 Jahre), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
- Personen mit gültiger Impfauffrischung („Booster“) – weiter unten wird darauf eingegangen, welche Personengruppen als „geboostert“ gelten.
- Sport im Outdoor-Bereich ist nur unter Einhaltung der 2-G Regelung gestattet. Folgende Personengruppen fallen unter die 2-G Regelung:
- Personen, die vollständig geimpft sind
- Personen, die als genesen gelten.
- Kinder unter 14 Jahren.
- NEU bzw. weiterhin gilt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler (14-17 Jahre), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
NEU: Wann gelte ich als „Geboostert“?
Geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben gelten als „Geboostert“. Folgende Kombinationen sind zu beachten:
- Geimpft-geimpft-geimpft
- Genesen-geimpft-geimpft
- (Genesen plus mindestens drei Monate → Erstimpfung → plus drei Monate → Zweitimpfung)
- Geimpft-geimpft-genesen
- (vollständige Immunisierung → genesen)
- Geimpft mit Johnson & Johnson
- (Geimpft plus vier Wochen → Zweitimpfung mit mRNA → plus drei Monate → Auffrischung mit mRNA)
„Geboosterte“ Personen sind von der Testnachweispflicht im Rahmen von 2-G-Plus ausgenommen.
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Anpassungen der Öffnungszeiten der mobilen Corona-Schnellteststation am Sportpark Neuried und neue zusätzliche PCR-Testungen [21.01.2022]
Gerne möchten wir Euch hiermit über angepasste Öffnungszeiten und neue zusätzliche PCR-Testungen der mobilen Coronaschnellteststation auf dem Parkplatz des TSV Neuried informieren, welche betrieben wird durch unsere Partner SLPN.
Ab dem morgigen Freitag, den 21. Januar 2021, werden an unserer Teststation am Sportpark Neuried auch PCR-Tests angeboten. Zudem haben wir die Öffnungszeiten noch einmal erweitert!
PCR-Tests
Ab morgen bieten wir PCR-Tests für asymptomatische Personen an. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorlage entsprechender Nachweise haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Für alle anderen Belange (z.B. für Reisen) kostet der PCR Test 75,-€ (nur bargeldlose Zahlung möglich). PCR-Test werden Mo-Fr bis 18:00 Uhr und Sa bis 12:00 Uhr angeboten. Das Ergebnis kann im Regelfall im Laufe des kommenden Tages per App abgerufen werden. Die Auswertung erfolgt durch das MVZ Martinsried: Genetische Beratung & Diagnostik | Labor München-Martinsried (medizinische-genetik.de).
Öffnungszeiten
Auf Bitten der Gemeinde haben wir die Öffnungszeiten unter der Woche am Vormittag erweitert, und haben nun Mo-Fr von 07:45 bis 09:00 Uhr geöffnet. Zudem ist die Station jetzt am Samstag schon ab 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Alle Öffnungszeiten finden sich wie immer auf www.corona-teststation.info.Dort werden wir in den nächsten Tagen auch die Eröffnung einer weiteren Teststation bekannt geben. Wir freuen uns auch, dass wir mit unserer Partnerstation in Erdweg (LKr. Dachau) eine weitere Teststation etablieren konnten, in der selbstverständlich auch unsere Quick-Codes und 10er-Karten gelten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 089 61515830 zur Verfügung.
SLPN GmbH & Co. KG
Dr.-Rehm-Str. 54, 82061 Neuried
Tel +49 89 61 51 58 30 - Mail This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
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Neue Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie - Änderungen für den Sportbetrieb im TSV [11.01.2022]
Ab Mittwoch, den 12. Januar 2022 erwarten uns weitere Anpassungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, durch den Bayerische Landtag in Anlehnung an die Kabinettssitzung vom 11. Januar 2022.
Dabei hat das Kabinett die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie bis 09. Februar verlängert.
Die einzige Änderung in der Infektionsschutzverordnung lautet, dass geboosterte Mitglieder nun schon ab dem Folgetag ihrer Auffrischungsimpfung als „negativ getestet“ gelten.
Bei etwaigen, weiteren Änderungen werden wir Euch umgehend informieren, bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Bleibt gesund
Euer TSV
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Voraussetzung zur Teilnahme am Sportbetrieb für Kinder & Jugendliche während der Weihnachtsferien [22.12.2021]
Während der Weihnachtsferien gelten bis auf weiteres die nachfolgenden Zugangsregelungen:
Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahre müssen während der Ferien einen Testnachweis erbringen, da zu dieser Zeit keine Schultestungen erfolgen.
Das bedeutet, dass eine Teilnahme am Sportbetrieb nur möglich ist, wenn eine der nachfolgenden Nachweise erbracht werden kann:
- Nachweis eines gültigen Impfzertifikates + gültiger Testnachweis
- Nachweis eines Genesenennachweises + gültiger Testnachweis
- Ein schriftliches oder elektronisches Testergebnis eines:
- PCR-Tests (48 Stunden gültig)
- PoC-Antigentest (24 Stunden gültig)
- Antigentest zur Eigenanwendung werden nicht anerkannt
Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind Personen mit gültiger Impfauffrischung (d.h. Drittimpfung oder Zweitimpfung bei Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, gültig ab dem 15. Tag nach der Impfauffrischung)
Mitglieder, die nicht unter die Sonderregelungen für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahre fallen, unterliegen auch weiterhin den bisher geltenden Regelungen.
Sollten sich durch neu auftretende Regelungen Änderungen in den Zugangsbeschränkungen ergeben, so werden wir Euch umgehend informieren.
Wir wünschen euch ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Euer TSV Neuried
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Änderungen für den Sportbetrieb im TSV Neuried [15.12.2021]
Liebe Mitglieder,
mit Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, erwarten uns ab Donnerstag, den 16.12.2021 weiterer Anpassungen der aktuell geltenden Regelungen für den Sportbetrieb durch die bayerische Staatsregierung:
- Weiterhin gilt für Sport im Innenbereich die 2-G-Plus Regelung
- NEU: Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind Personen mit gültiger Impfauffrischung (d.h. Drittimpfung oder Zweitimpfung bei Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, gültig ab dem 15. Tag nach der Impfauffrischung)
- Ohne gültige Impfauffrischung gilt weiterhin die zusätzliche Testpflicht
- Dementsprechend muss ein PCR-Test (48 Stunden gültig) oder PoC- Antigentest (24 Stunden gültig) vorlegen können.
- Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien werden nicht anerkannt
- Für Sport im Außenbereich (unter freiem Himmel) gilt ab morgen die 2-G Regelung
- Die Ausnahmeregelung für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und unter 18 Jahren wird bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert
- Weitere Informationen folgen, sobald es entsprechende Vorgaben der Staatsregierung gibt
Für die Maskenpflicht innerhalb der Sportstätte gilt weiterhin:
FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich der Sportstätte (ausgenommen während der sportlichen Betätigung). Die medizinischen Masken sind NICHT mehr ausreichend.
- Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag
- Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Öffnungszeiten der mobilen Corona-Schnellteststation am TSV-Parkplatz [10.12.2021]
Gerne möchten wir Euch hiermit über die Öffnungszeiten der mobilen Coronaschnellteststation auf dem Parkplatz des TSV Neuried informieren, welche betrieben wird durch unsere Partner SLPN.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag (werktags) 07:45-08:30 Uhr
- Montag bis Donnerstag (Werk- und Feiertage) 16:30-19:30 Uhr
- Freitag (Werk- und Feiertage) 15:00-20:00 Uhr
- Samstag und Sonntag (auch Feiertage) 13:00-17:00 Uhr
- 24. und 31. Dezember 13:00-17:00 Uhr
Zudem eröffnet SLPN ab kommenden Mittwoch, den 15.12.2021 eine weitere Teststation in Buchendorf (Forstenrieder Parkstr. 32f):
- Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00-14:00
Eine tagesaktuelle Übersicht der Testzeiten findet ihr zudem auf der Homepage unserer Partners SLPN unter folgendem Link:
https://www.slpn.de/corona-teststation/
Eine weitere Möglichkeit für Schnelltests ist das Testzentrum in Hadern am Max-Lebsche-Platz in 81377 München.
Deren Testzeiten findet Ihr über den unten stehenden Link.
https://schnelltestzentrum-hadern.de/
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Zugangskontrollen zur Kontrolle der 2-G-Plus Nachweise [01.12.2021]
Liebe Mitglieder,
wir möchten Euch darüber informieren, dass wir in Anlehnung an die 2-G-Plus Regelung für den Sportbetrieb mithilfe unseres Partners SLPN unsere personellen Kapazitäten erweitern konnten und daher ab heute, den 01.12.2021 jeweils nachmittags Zugangskontrollen durchführen werden.
Ein Mitarbeiter wird Euch am Eingang nach Euren entsprechenden 2-G-Plus Nachweisen fragen, um diese zu kontrollieren.
Haltet daher bitte folgende Dokumente bereit:
- Impf- oder Genesenennachweis
- Negatives, aktuell gültiges Testergebnis – PCR- (48 Stunden gültig) oder PoC-Test (24 Stunden gültig)
- Personalausweis oder Führerschein
WICHTIG ZU BEACHTEN IST HIERBEI:
Die Zugangskontrolle erfolgt im Foyer im Obergeschoss des Sportparks. Das bisherige Wegeleitsystem über die Feuerwehrzufahrt entfällt somit!
Der Ein- & Ausgang für ALLE Mitglieder erfolgt somit ausschließlich über den Haupteingang des TSV Neuried im Obergeschoss.
Mit dieser Maßnahme wollen wir unser gemeinsames Sporterlebnis noch sicherer gestalten. Wir bitten daher um Euer aller Mitwirken.
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe.
Euer TSV.
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Öffnungszeiten der mobilen Coronaschnellteststation am TSV-Parkplatz [25.11.2021]
Gerne möchten wir Euch hiermit über die Öffnungszeiten der mobilen Coronaschnellteststation auf dem Parkplatz des TSV Neuried informieren, welche betrieben wird durch unsere Partner SLPN.
Öffnungszeiten:
- Dienstags 17:30-20:00
- Mittwochs 16:30-19:00
- Freitags 15:00-18:00
- Sonntags 14:00-17:00
- Werktags Montags bis Freitags zusätzlich 08:00-08:30 Uhr (bis auf Weiteres)
Im Moment ist eine Erweiterung der bisherigen Testzeiten in Planung.
Eine tagesaktuelle Übersicht der Testzeiten findet ihr zudem auf der Homepage unserer Partners SLPN unter folgendem Link:
https://www.slpn.de/corona-teststation/
Eine weitere Möglichkeit für Schnelltests ist das Testzentrum in Hadern am Max-Lebsche-Platz in 81377 München.
Deren Testzeiten findet Ihr über den unten stehenden Link.
https://schnelltestzentrum-hadern.de/
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass unser Partner SLPN auch weiterhin Personal mit medizinischen Hintergrund auf Basis einer nebenberufliche Tätigkeit sucht. Interessierte können sich daher gerne an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. wenden.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie - 2-G-Plus Regelung für den Sportbetrieb im TSV [24.11.2021]
Ab heutigen Mittwoch, den 24. November 2021 erwarten uns weitere Anpassungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, durch den Bayerische Landtag in Anlehnung an die Kabinettssitzung vom 23. November 2021.
Für den Sportbetrieb im TSV Neuried gelten ab sofort die nachfolgenden Regelungen:
- 2-G+: Zutritt zur Sportstätte (Indoor und Outdoor) haben nur Genesene und Geimpfte Personen,
- die zusätzlich einen PCR oder PoC- Antigentest vorlegen können.
- Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien werden nicht anerkannt
- Ein Identifikationsdokument (Personalausweis) sollte zudem immer mitgeführt werden.
- Ausgenommen von der 2-G+ Regelung sind Kinder bis zum 6. Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
- FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich der Sportstätte (ausgenommen während der sportlichen Betätigung). Die medizinischen Masken sind NICHT mehr ausreichend.
- Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag
- Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Zusatz - Krankenhausampel auf Warnstufe rot - 2-G Regelung für den Sportbetrieb im TSV Neuried [09.11.2021]
Liebe Mitglieder,
in Anlehnung an die heutige Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten Söder, hat die Bayerische Staatsregierung eine Übergangslösung für Kinder und Jugendliche von 12 - 17 Jahren beschlossen.
Demnach tritt mit Anpassung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst zum 11. November 2021 die Befreiung der 2-G Regelung für minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, in Kraft. Diese Regelung gilt, für die eben genannte Personengruppe, übergangsweise bis zum 31.12.2021.
Alle weiteren Maßnahmen und Regelungen, welche vorangegangen in „Krankenhausampel auf Rot - 2-G Regelung für den Sportbetrieb im TSV“ beschrieben wurden, bleiben bestehen!
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Krankenhausampel auf Warnstufe rot - 2-G Regelung für den Sportbetrieb im TSV Neuried [09.11.2021]
Liebe Mitglieder,
nachdem erst vergangenen Samstag die „Krankenhaus-Ampel“ auf gelb umgestellt wurde und somit neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie eingeführt wurden, erwarten uns nun weitere Maßnahmen im Zuge der Umstellung der Krankenhausampel auf die Warnstufe rot.
Die Anpassungen treten ab heutigen Dienstag, den 09. November 2021 in Kraft in Anlehnung an die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die durch den Bayerische Landtag innerhalb der Kabinettssitzung vom 3. November 2021 beschlossen wurde.
Für den Sportbetrieb im TSV Neuried erwarten uns die nachfolgenden Regelungen:
- 2-G: Zutritt zum Innenbereich der Sportstätte haben nur Genesene und Geimpfte Personen ab dem 12. Geburtstag. Ein PCR oder Schnell-/Selbsttest (PoC- Antigentest) ist nicht mehr ausreichend.
- Der Zugang zu den Kabinen ist ebenfalls NUR für Genesene oder Geimpfte Personen erlaubt.
- Ausgenommen von der 2-G Regelung sind Kinder bis zum 6. Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnenund Schüler bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
- FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich der Sportstätte (ausgenommen während der sportlichen Betätigung). Die medizinischen Masken sind NICHT mehr ausreichend.
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Neue Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie - Änderungen für den Sportbetrieb im TSV [05.11.2021]
Liebe Mitglieder,
ab Samstag, den 06. November 2021 erwarten uns weitere Anpassungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, durch den Bayerischen Landtag in Anlehnung an die Kabinettssitzung vom 3. November 2021.
Dabei hat das Kabinett neue Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie beschlossen. Die „Krankenhausampel“ erreicht nun im Freistaat Bayern die Stufe gelb und somit gilt infolgedessen ab morgigen Samstag, den 06.11.2021 für den Sport im TSV Neuried die nachfolgenden Regelungen:
- 3-G Plus: Zutritt zum Innenbereich der Sportstätte haben nur Genesene, Geimpfte oder negativ PCR-Getestete Personen. Der PCR-Test hat auch weiterhin eine maximale Gültigkeit von 48 Stunden. Ein Schnell-/Selbsttest (PoC- Antigentest) ist nicht mehr ausreichend. Darunter inbegriffen ist zudem der Zugang zu den Kabinen.
- Ausgenommen von der 3-G Plus Regelung bleiben weiterhin Kinder bis zum 6. Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Sie sind von dem Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.
- FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich der Sportstätte (ausgenommen während der sportlichen Betätigung). Die medizinischen Masken sind NICHT mehr ausreichend.
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Änderungen für den Sportbetrieb im TSV - Neue 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung [02.09.2021]
Liebe Mitglieder,
ab heute (und gültig bis 01.10.2021) tritt die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.
Dies bedeutet folgende Änderungen:
- Die FFP2-Maskenpflicht wird durch eine medizinische Maskenpflicht im Innenraum ersetzt
- Der Inzidenzwert von 35 pro 100.000 Einwohner bleibt bestehen – d.h. die 3-G Regelung (geimpft, genesen oder getestet) wird weiterhin im TSV gelten
- Es wurde die „Corona-Ampel“ eingeführt, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Derzeit steht diese auf „grün“. „Gelb“ ist die kritische Hospitalisierungsgrenze von 1.200 neue Covid-19 Patienten im Krankenhaus und „rot“ bedeutet über 600 Covid-19 Patienten auf der Intensivstation. Ab diesem Zeitpunkt droht eine Überlastung. Wir werden Euch diesbezüglich auf dem Laufenden halten, falls sich hier Änderungen ergeben sollten.
Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Neue Regelungen für den Sportbetrieb ab dem 23.08.2021 [22.08.2021]
Ab Montag, den 23.08.2021 erwarten uns weitere Anpassungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ab einer Inzidenz größer 35 erwarten uns die nachfolgend aufgeführten Änderungen (heutiger Stand: 45,9 im Landkreis München).
Sport und Zuschauer im Außenbereich: Keine Änderungen
Sport und Zuschauerregelung im Innenbereich:
Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist nur mit der 3-G Regelung möglich:
-
Ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines
-
PCR-Testes (Gültigkeit 48 Stunden) oder
-
POC-Testes (Gültigkeit 24 Stunden)
-
Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien werden nicht anerkannt, da diese nach §1 Abs. 1 der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur unter Aufsicht des Trainers/ Übungsleiters durchgeführt werden können.
-
Kinder bis zum 6. Lebensjahr, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die ihren Schülerausweis vorzeigen sind von der Testpflicht ausgenommen.
-
-
Nachweis eines gültigen Impfzertifikates
-
Vorlage eines Genesenennachweises
Zuschauer sind ebenso nur nach Einhaltung der 3-G´s (wie oben beschrieben) zulässig – der Mindestabstand von 1.5m und die Tragepflicht einer FFP2-Maske muss weiterhin gewährleistet bleiben.
Die Maskenpflicht verbleibt ebenso konsequent im gesamten Innenbereich des Sportparks.
Über die mobile Corona-Schnellteststation auf dem Parkplatz des TSV Neuried haben Mitglieder die Möglichkeit, sich zu folgenden Öffnungszeiten testen zu lassen:
Ab 22.08. bis 12.09. gelten folgende Testzeiten:
-
Dienstags 17:30-20:00
-
Mittwochs 16:30-18:30
-
Freitags 15:00-18:00
-
Sonntags 09:30 bis 11:30 und 14:00-17:00
Weitere Informationen erhaltet Ihr von Euren Abteilungsleitern.
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV.
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Weitere Öffnungsschritte ab heute, den 07.06.2021 [07.06.2021]
Liebe Mitglieder,
ab heute erwarten uns weitere Öffnungsschritte in Anlehnung an die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung sowie aufgrund der Beschlüsse der Kreisverwaltungsbehörde.
Nachdem wir eine stabile 7-Tages-Inzidenz im Landkreis München von unter 50 aufweisen und die Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes erhalten, ist nach der aktuell gültigen 13. BayIfSMV die Sportausübung im TSV Neuried wie folgt zulässig:
- Sportausübung ohne Gruppenbegrenzung und ohne Testpflicht
- Kontaktsport im Indoor und Outdoor-Bereich
- Zuschauerbetrieb unter Beachtung der AHA-Regel
- Nutzung von Umkleiden und Duschen ist erlaubt - pro Umkleide 6 Personen - die jeweils mittlere Dusche bleibt gesperrt
Beachtet neben den allgemeingültigen Hygienevorschriften ebenfalls die Sportparkregeln des TSV Neuried (diese sind auf der Homepage des TSV Neuried zu finden).
Grundsätzlich sehen die inzidenzabhängigen Öffnungsschritte im Sportbetrieb wie folgt aus:
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Darüber hinaus stehen wir Euch ab kommender Woche (ab Montag, den 14.06.2021) mit den Mitgliedersprechzeiten zur Verfügung. Diese finden, wie schon im vergangenen Jahr, im Foyer (Obergeschoss) des TSV Neuried statt. Dann sind wir zu folgenden Sprechzeiten für Euch da:
- Montag – 16:00-18:00 Uhr
- Mittwoch – 16:00-18:00 Uhr
- Donnerstag – 09:00-11:00 Uhr
Ferner sind wir auch weiterhin telefonisch und per Mail für Euch erreichbar.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Öffnung der Kabinen und Duschen im TSV Neuried [04.06.2021]
- Maximal 6 Personen dürfen gleichzeitig eine Kabine nutzen
- Die Umkleidekabinen sind entsprechend gekennzeichnet
- Abstand von 1,5 m jederzeit und unbedingt einhalten
- Maskenpflicht auch in der Kabine
- Duschen dürfen gleichzeitig benutzt werden - die vordere & hintere Dusche steht jeweils zur Benutzung bereit
- Die mittleren Duschen dürfen NICHT genutzt werden
- Zwischen Waschbecken & Dusche muss unbedingt auf den Sicherheitsabstand geachtet werden
- Dauerhaftes Lüften der Kabine durch Öffnen der Fenster und/oder Türen wird gewährleistet
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Weitere Öffnungsschritte im Sportbetrieb des TSV Neuried [26.05.2021]
Liebe Mitglieder,
ab Donnerstag, den 27.05.2021 erwarten uns weitere Öffnungsschritte in Anlehnung an die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung sowie aufgrund der Beschlüsse der Kreisverwaltungsbehörde.
Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz im Landkreis München von unter 50 und der Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes ist nach der aktuell gültigen 12. BayIfSMV kontaktfreier Sport in der Halle sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ohne Nachweis eines negativen Corona-Tests möglich.
Vollständig geimpfte oder genesene Mitglieder möchten wir bitten, ihren Impfpass bzw. die Bestätigung der Genesung in der Geschäftsstelle und/oder bei den Abteilungsleitern vorzulegen.
Darüber hinaus sind folgende Gruppenbegrenzungen zu beachten:
- Outdoor: maximal 25 Personen ohne Altersbegrenzung
- Indoor: bei Individualsport ist die Gruppengröße abhängig von der Raumgröße/ bei Gruppensport sind maximal 10 Personen erlaubt
Weiterhin gelten folgende Verhaltensregeln im TSV Neuried:
- Beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten muss eine FFP-2 Maske getragen werden
- Der Mindestabstand (1.5 Meter) zu anderen Personen muss zu jeder Zeit auf der Anlage eingehalten werden. Mitgebrachte Taschen und Material im eigenen 1.5 Meter Kreis platzieren
- Keinen Körperkontakt zu Begrüßungen, wie z.B. Handshake, Abschlagen, etc.
- Eigenes sauberes Handtuch (z.B. als Unterlage fürs Sitzen, Schweiß abwischen), eine eigene Matte für Übungen auf den Trainingsflächen, eigenes Getränk mitbringen, in Sportbekleidung zur Anlage kommen
- Zu Beginn der Stunde erfolgt eine Gesundheitsabfrage des Übungsleiters sowie eine Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung der Infektionsketten
- Die Umkleiden und Duschen bleiben bis auf weitere geschlossen, Toiletten sind jedoch geöffnet; die entsprechenden Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten
- Ausgewiesene Parkplätze für Auto und Fahrrad verwenden
- Mitführen des TSV Neuried Mitgliedsausweis
- Hygienestationen stehen auf dem gesamten Gelände und auf den Toiletten für Euch bereit
Weitere Informationen erhaltet ihr zeitnah von Euren Abteilungsleitern. Bei Fragen stehen auch wir Euch zur Verfügung.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Weitere Öffnungsschritte - Wiederaufnahme des Sportbetriebs [12.05.2021]
Liebe Mitglieder,
im Folgenden informieren Wir Euch über weitere Öffnungsschritte und der damit verbundenen Wiederaufnahme des Sportbetriebs nach den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung.
Allgemein
Ab Mittwoch, den 12.05.2021 erwarten uns weitere Lockerungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs durch Verbände sowie Regierung. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz im Landkreis München von 50-100 und der Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes ist nach der aktuell gültigen 12. BayIfSMV kontaktfreier Sport in der Halle sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung erlaubt, dass alle Teilnehmer*innen über einen gültigen, negativen PCR-Test oder PoC-Antigentest verfügen.
Gesundheitszustand – Testmöglichkeiten
- Eine Teilnahme ist nur möglich nach Vorlage eines gültigen negativen PCR-Test oder PoC-Antigentest zur professionellen Anwendung von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Die Möglichkeit einer solchen Testung bieten lokale Testzentren, niedergelassene Ärzte, Apotheken und vom öffentlichen Gesundheitsamt beauftragte bzw. zugelassene Teststellen.
Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des sportlichen Aktivität vorgenommen worden sein.
Der PoC-Antigentest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn der sportlichen Antivität vorgenommen worden sein.
Der TSV bietet daher Mitgliedern, Übungsleitern, Funktionspersonal, Mitarbeitern, u. a. eine tägliche Testmöglichkeit über eine mobile Corona Schnellteststation am Parkplatz des Vereinsgeländes an.
Die Teststation ist vom Landratsamt München genehmigt und wird durch ein erfahrenes Sanitätsdienstteam geführt.
Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung werden nicht anerkannt.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte oder Genesene, die einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen sowie Kinder bis zu ihrem 6. Geburtstag
- Über die mobile Corona Schnellteststation auf dem Parkplatz des TSV Neuried haben Mitglieder des TSV die Möglichkeit sich zu folgenden Öffnungszeiten testen zu lassen:
- Öffnungszeiten:
- Montags: 16:00-19:00 Uhr
- Dienstags: 17:00-20:00 Uhr
- Mittwochs: 16:00-19:00 Uhr
- Freitags: 15:00-18:00 Uhr
- Sonntags: 14:00-17:00 Uhr
- Öffnungszeiten:
Minimieren von Risiken
- Der Mindestabstand (1.5 Meter) zu anderen Personen muss zu jeder Zeit auf der Anlage eingehalten werden. Mitgebrachte Taschen und Material sollten im eigenen 1.5 Meter Kreis platziert werden
- Kein Körperkontakt zur Begrüßung, wie z.B. Handshake, Abschlagen, etc.
- Haltet Euch an die allgemein gültigen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, Niesen in die Armbeuge usw.)
- Innerhalb der Räumlichkeiten der Sportstätte muss eine FFP-2 Maske getragen werden; während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden
- Nutzt die Hygienestationen auf dem gesamten Gelände zur Desinfektion der Hände und Sportmaterialien
Organisatorische Maßnahmen und Änderungen
Die Organisation und Koordination der Sportangebote haben das Ziel, Risiken zu vermeiden. Schon allein aufgrund der Einschränkungen wird die Sportstunde inhaltlich von ihrer gewohnten Stunde abweichen. Aber auch in der Organisation rund um das Training wird nicht alles wie sonst sein.
Zur Einhaltung der Vorgaben werden wir nachfolgende organisatorische Maßnahmen durchführen:
- Voraussetzung zur Trainingsteilnahme ist neben der Vorlage eines gültigen, negativen Tests auf das Coronavirus/Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus Covid-19/ Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus Covid-19 eine Trainingsanmeldung beim jeweiligen Übungsleiter/Trainer oder über offizielle (Online-)Anmeldungsmöglichkeiten des TSV Neuried
- Wenn möglich würden wir Euch bitten Euren TSV Mitgliedsausweis mitzuführen
- Zu Beginn der Stunde erfolgt eine Gesundheitsabfrage des Übungsleiters sowie die Anwesenheitsdokumentation zur Nachverfolgung von Infektionsketten und Kontrolle des Covid-19 Testergebnisses/ Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus Covid-19/ Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus Covid-19
- Aufgrund der Pausen zwischen den Sportstunden können sich deutlich kürzere Einheiten als sonst üblich ergeben. Auch weil wir die bisherigen Gruppen in mehrere Kleingruppen teilen müssen.
- Einteilung von verschiedenen Trainingsflächen. Bitte bleibt während des Trainings in Eurer Fläche und haltet wiederum den Abstand zu den anderen Flächen ein
- Nutzt für die Trainingseinheiten ein eigenes sauberes Handtuch (z.B. als Unterlage fürs Sitzen, Schweiß abwischen) sowie eine eigene Matte für Übungen auf den Trainingsflächen
Verantwortlichkeiten während der Trainingseinheit
Grundsätzlich sind die Teilnehmer selbst für die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen verantwortlich. Unsere Trainer sind weisungsbefugt, Teilnehmer bei Nicht-Einhaltung vom Training auszuschließen.
Bei Kindern und Jugendlichen gilt
- vorrangig ist der Trainer verantwortlich, indem er passende Organisationsformen und Trainingsformen zur Einhaltung des Abstandes von mind. 2 m einhält.
- Eltern sind mitverantwortlich, indem sie das Kind vor dem Training auf die Regeln hinweisen.
- Auch Kinder können bei Verstößen gegen die Vorgaben vom Training ausgeschlossen werden.
An- und Abreise
Bitte vermeidet Fahrgemeinschaften. Komm bitte erst kurz, dennoch rechtzeitig, vor dem Training auf die Anlage. Unnötige Aufenthaltszeiten gilt es zu vermeiden.
Unsere Umkleiden und Duschen sind geschlossen. Bitte also bereits in Sportklamotten zum TSV kommen.
Verlasst nach dem Training möglichst zügig das Vereinsgelände, damit eine Durchmischung mit nachfolgenden Gruppen möglichst vermieden wird
Der Zugang bzw. Eingang zum Sportpark erfolgt ausschließlich über die Feuerwehrzufahrt direkt nach dem Parkplatz rechts. Alle Outdoor-Sportarten verlassen das Sportgelände ebenfalls wieder über die Feuerwehrzufahrt. Beachtet dabei das klar gekennzeichnete Wegeleitsystem. Der Ausgang für Indoor-Sportarten erfolgt ausschließlich über die Tribüne der Halle hinweg und schließlich über den Haupteingang des TSV. Bitte haltet diese Regelung ein und geht nicht „gegen die Einbahnstraße“.
Ziel ist es, jederzeit Menschenansammlungen zu vermeiden. Vor allem auch bei den Zugängen, den Trink- und Trainingspausen, den WCs usw.
Begleitpersonen sollten möglichst dem Training nicht beiwohnen. Falls nicht anders möglich, bitte mit einem ausreichenden Mindestabstand warten.
Das Betreten des Innenbereichs der Sportanlage ist nur mit einer FFP-2 Maske gestattet.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Wenn möglich, kommt bitte mit gewaschenen Händen zum Training und nehmt, wenn möglich, ein eigenes Fläschchen zur Handdesinfektion mit. Wir stellen auf dem gesamten TSV Gelände Hygienestationen zur Verfügung, dennoch möchten wir auch hier unnötige „Ansammlungen“ vermeiden.
Die Toiletten im Sportpark sind geöffnet. Beachtet hierfür bitte die entsprechenden Hygieneregeln.
Weiterhin:
- Kein Abklatschen, in den Arm nehmen und jubeln
- Abstand von mind. 2 m auch bei Besprechungen und in der Trinkpause einhalten
- Genutztes Trainingsmaterial muss nach der Stunde desinfiziert werden. Vielleicht könnt Ihr hier dem Trainer/Übungsleiter helfen.
Nichteinhaltung der Sportparkregeln und -ordnungen
Verstöße gegen die Sportparkregeln und -ordnungen, die allgemein gültigen Hygienevorschriften sowie die Regelungen der 12. BayIfSMV können auch ohne Abmahnung direkt mit einem Trainingsverbot belegt werden. Sollten aufgrund von Verstößen weitere Strafen von gesetzlicher Seite folgen (z.B. Schließung der Anlage etc.,) behalten wir uns Schadensersatzforderungen gegen die entsprechenden Personen vor. Den Hausrechtsinhabern ist Folge zu leisten.
Das Hausrecht ausüben können:
- Vorstand
- Mitarbeiter der Geschäftsstelle
- Hausmeister
- Abteilungsleiter
- Übungsleiter & Trainer
Eure Abteilungsleiter werden sich zeitnah bei Euch melden, wann und wie die jeweiligen Abteilungen den Sportbetrieb wieder aufnehmen.
Bei etwaigen Änderungen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch und wünschen viel Spaß beim Sport!
Danke für Eure Mithilfe!
Euer TSV
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Schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs [05.03.2021]
Liebe Mitglieder,
ab kommenden Montag, den 08.03.2021 dürfen wir nach den Regelungen der Bundesregierung im Außenbereich des Sportparks wieder Sport treiben.
Die genauen Rahmenbedingungen werden durch die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das daraus resultierende „Rahmenhygienekonzept Sport“ abgesteckt.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Öffnungsschritte bis April bekannt gegeben. Ab kommenden Montag gelten bis mindestens 22.03.2021 folgende Regelungen:
Grundsätzlich gilt: Bleiben wir weiterhin unter einem Wert unter 100, können wir zum 22.03.2021 mit weiteren Öffnungsschritten rechnen - sollte der Landkreis zu einem Zeitpunkt die 100-Marke reißen, fallen wir auf eine Schließung zurück.
Sobald wir mehr wissen werden wir Euch umgehend informieren.
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund! Wir freuen uns auf Euch!
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Aktuelle Informationen über den Sportbetrieb [01.12.2020]
Liebe Mitglieder,
aufgrund der neuen Beschlüsse der Bundesregierung und der Veröffentlichung der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020 werden die Maßnahmen bis einschließlich 20.12.2020 weiter verschärft und der Sportpark geschlossen.
Trotz des bestehenden „Lockdown light“ seit 02.11.2020 ist das Infektionsgeschehen der Pandemie leider noch nicht weitreichend eingedämmt.
Damit ihr nicht einrostet werden wir bis Ende Dezember weiterhin ein umfangreiches Online Sportangebot anbieten. Gerne könnt ihr auch in der Adventszeit von zuhause aus Sporteln und an unseren Zoom Livestunden teilnehmen. Des Weiteren werden wir Euch mit Gesunden Rezeptideen, Gehirnjoggingtrainings und einem sportlichen Adventskalender versorgen.
Wir sind überzeugt gemeinsam mit Euch durch diese turbulenten Zeiten zu kommen. Sobald Ihr wieder im TSV Sport treiben könnt, informieren wir Euch – auch über die Homepage und den sozialen Medien – natürlich umgehend!
Und Achtung: Vor Weihnachten werden unsere fleißigen Wichtel aus der Geschäftsstelle Euch mit einer kleinen Überraschung im Briefkasten beschenken.
Wir wünschen Euch eine schöne Adventszeit und bleibt’s gesund!
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Einstellung des Sportbetriebs ab Montag, den 02. November
Liebe Mitglieder,
aufgrund des bevorstehenden Lockdowns und der daraus resultierenden Beschlüsse der Bundesregierung werden wir ab Montag, den 02. November 2020 den Sportbetrieb komplett einstellen.
Bei Änderungen werden wir Euch umgehend – auch über die TSV Homepage – informieren.
Bevor es in den „Lockdown“ geht, wollen wir Euch über unsere Alternativprogramm und organisatorische Maßnahmen informieren:
Online Sportangebot
Bereits ab Montag starten wir mit folgendem Programm:
- Zoom Livestunden
- Trainingsvideos auf Abruf
- FITnesstrainingspläne
- Gesunde Rezeptideen
- Gehirnjogging
Mitgliederöffnungszeit
In Folge der Schließung des Sportparks werden wir auf die Mitgliederöffnungszeiten vor Ort verzichten müssen. Trotzdem werden wir für Euch telefonisch (089 / 55057690) und per Mail (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) erreichbar sein.
Geschenk mit Herz – Weihnachtsgeschenke für Kinder in Not
Unsere alljährliche Weihnachtsaktion „Geschenk mit Herz“ werden wir trotz Lockdown aufrechterhalten. Gerne dürft Ihr die Päckchen bei uns vorbeibringen, jedoch bitten wir um eine vorherige Anmeldung unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Gymnastikkursreihe September bis Dezember
Unsere Gymnastikkursreihe wird auch online fortgesetzt! Weitere Infos folgen per E-Mail!
Wir sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese Zeiten zu kommen – bleibt’s gesund!
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Alle Informationen für Teilnehmer am TSV Sport während der Corona-Beschränkungen
Aktualisierte Corona-Regeln im TSV [Aktualisiert am 27.10.2020]
Liebe Mitglieder,
nachdem am Montag die 7-Tage-Inzidenz über 100 pro 100.000 Einwohner im Landkreis München überschritten wurde, gibt es eine Aktualisierung unserer Corona Regeln.
Konkret gilt nun ab heute bis einschließlich 08.11.2020 eine maximale Zuschauerkapazität von 50 Personen und weiterhin eine dauerhafte Maskenpflicht auf dem gesamten Vereinsgelände d.h. nicht nur auf dem Weg zum Sitzplatz sondern auch während des Zuschauens.
Die entsprechend aktualisierten Zuschauerregeln findet Ihr HIER!
Vielen Dank für Eure Mithilfe und bleibts gesund!
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Informationen bezüglich Hygienehinweise im Sportpark
Liebe Mitglieder,
nachdem die Sommerferienzeit vorüber ist und damit der Alltag beginnt, möchten auch wir mit unserem Sportangebot wieder voll durchstarten. Nahezu alle Sportarten des TSV sind wieder im Einsatz.
Damit wir Euch langfristig allen ein sicheres Sporterlebnis bieten können, möchten wir verstärkt auf unsere Schutz- & Hygienemaßnahmen hinweisen, welche in Form unserer Sportpark- sowie Zuschauerregeln auf dem gesamten Gelände ausgehängt sind. Alle in dieser Ordnung aufgeführten Punkte sind strikt einzuhalten. Diese Ordnung wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach der Sechsten Infektionsschutzgesetzverordnung vom 19.06.2020 erstellt und wird dementsprechend flexibel angepasst. .
Folgende Regelungen sind strikt einzuhalten, andernfalls kann es auch ohne weitere Abmahnung zu einem Verweis vom Sportgelände kommen.
Allgemein
- Beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten muss eine Atemschutzmaske getragen werden
- Der Mindestabstand (2 Meter) zu anderen Personen muss zu jeder Zeit auf der Anlage eingehalten werden
- Das Wegeleitsystem des TSV Neuried ist dabei dringlich zu beachten, um Anhäufungen großer Menschenmassen zu vermeiden
- Vermeiden von Körperkontakt
Sportbetrieb
- Teilnahme am Sportbetrieb nur nach vorheriger Anmeldung über die Homepage, interner Doodle-Listen oder beim jeweiligen Übungsleiter/Trainer
- Eintragung in Anwesenheitslisten zur ordnungsgemäßen Rückverfolgung von Infektionsketten
- Während der sportlichen Betätigung muss kein Mund-Nasen Schutz getragen werden
- Während des Aufenthalts in der Halle (ohne Ausübung einer sportlichen Aktivität) und innerhalb der Sportstätte gilt es zu jederzeit einen Mund-Nasen Schutz zu tragen
Duschen & Toiletten
- Die Umkleiden und Duschen sind wieder geöffnet. Folgende Regeln müssen jedoch beachtet werden: Max. 6 Personen pro Kabine / Gekennzeichnete Bereiche einhalten / Sicherheitsabstand einhalten und Maskenpflicht beachten / Nur 2 Duschen dürfen gleichzeitig genutzt werden / Ständiges Lüften der Kabine
- Hygienestationen stehen auf dem gesamten Gelände und auf den Toiletten für Euch bereit
- Die Toiletten auf der Tribüne sowie im Erdgeschoss bei Kabine 5 sind geöffnet
Zuschauer
- Fußball -
- Auf dem Kunstrasenplatz dürfen sich nur Personen aufhalten, die im ESB geführt sind; die Zuschauer auf der gepflasterten Längsseite angrenzend an den Hauptplatz
- Auf der Gebäudeseite des Hauptplatzes dürfen sich nur im ESB geführten Personen aufhalten – Zuschauer alleinig auf der gegenüberliegenden Tribünenseite. Wobei die Tribüne nur auf den nicht-markierten Plätzen genutzt werden darf
- Von jedem Zuschauer hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen. Dafür müssen die auf der Tribüne bereitgestellten Anwesenheitsdokumentationslisten ausgefüllt werden.
- Für die Durchführung des Wettkampfs zwingend notwendige Personen sind ebenfalls zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap)
- Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden
- Indoor/Halle -
- Die Anwesenheit von Zuschauern beim Trainings- & Wettkampfbetrieb ist nur in den gekennzeichneten Bereichen auf der Tribüne zulässig.
- Die maximale Zuschauerkapazität auf der Tribüne in der Halle liegt bei 74 Personen. Diese Teilen sich wie folgt auf:
- Halle A: 20 Sitzplätze + 6 Stehplätze / Halle B: 16 Sitzplätze + 6 Stehplätze / Halle C: 20 Sitzplätze + 6 Stehplätze
- Von jedem Zuschauer hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen. Dafür müssen die auf der Tribüne bereitgestellten Anwesenheitsdokumentationslisten ausgefüllt werden.
- Zuschauer müssen auf dem Weg zu ihrem Platz zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf den Sitzplätzen auf der Tribüne ist die Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr notwendig.
- Zuschauer, die den Wettkampfbetrieb von einem Stehplatz aus verfolgen, haben jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern der allgemein geltende Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Für die Durchführung des Wettkampfs zwingend notwendige Personen sind ebenfalls zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap)
- Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden
Reiserückkehrer
- Einreisende aus Risikogebieten müssen sich gemäß der geltenden Einreise-QuarantäneVO in eine 14-tägige Selbstquarantäne begeben – somit ist eine Teilnahme am Sportbetrieb im TSV ebenfalls nicht möglich.
Die aktuelle Liste der Risikogebiete und die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes findet Ihr unter den nachfolgenden Links: - Bei Vorlage eines aktuellen negativen SARS-CoV-2Tests (englisch oder deutsch) kann am Sport- und Trainingsbetrieb teilgenommen werden.
Wir appellieren hier an Eure Vernunft und sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese turbulenten Zeiten zu kommen!
Weiterhin wünschen wir Euch viel Spaß beim Sport im TSV Neuried.
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Wichtige Mitteilung für Reiserückkehrer
Liebe Mitglieder,
trotz der andauernden Corona-Pandemie ist auch die Sommerferienzeit die größte Urlaubsreisezeit.
Dahingehend möchten wir zum Schutz Aller darauf hinweisen, dass sich Einreisende aus Risikogebieten gemäß der geltenden Einreise-QuarantäneVO in eine 14-tätige Selbstquarantäne begeben müssen – somit ist eine Teilnahme am Sportbetrieb im TSV ebenfalls nicht möglich.
Die aktuelle Liste der Risikogebiete und die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes findet Ihr unter den nachfolgenden Links:
Bei Vorlage eines negativen SARS-CoV-2Tests (englisch oder deutsch) kann am Sport- und Trainingsbetrieb teilgenommen werden.
Wir appellieren hier an Eure Vernunft und sind überzeugt, mit Euch gemeinsam weiter durch diese turbulenten Zeiten zu kommen!
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Information für Teilnehmer am TSV Sport
Es bestehen allgemein bekannte Risiken einer Ansteckung durch das Coronavirus. Sicher seid ihr Euch dessen bewusst. Daher wägt die Teilnahme am Training mit Eurem persönlichen Gefühl oder evtl. Unsicherheit ab – insbesondere, wenn Ihr einer Risikogruppe angehört. Die Teilnahme ist freiwillig und geschieht auf eigenen Wunsch!
Gesundheitszustand
- Kommt nur zum Training, wenn Ihr gesund seid! Sollten Haushaltsmitglieder Corona-Symptome zeigen, bleibt bitte ebenfalls dem Training fern
- Bei einem positiven Test auf das Corona-Virus im eigenen Haushalt: mind. 14 Tage Fernbleiben vom TSV Training
Minimieren von Risiken
- Nutzt Euren gesunden Menschenverstand und haltet Euch vor allem an den Mindestabstand von 2 m. Gerne auch mehr.
- Haltet Euch an die allgemein gültigen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, Niesen in die Armbeuge usw.)
- Innerhalb der Sportstätte gilt Maskenpflicht; während der Sportstunde muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
Organisatorische Maßnahmen und Änderungen
Die Organisation und Koordination der Sportangebote haben das Ziel, Risiken zu vermeiden. Schon allein aufgrund der Einschränkungen wird die Sportstunde inhaltlich von ihrer gewohnten Stunde abweichen. Aber auch in der Organisation rund um das Training wird nicht alles wie sonst sein. Zur Einhaltung der Vorgaben werden wir nachfolgende organisatorische Maßnahmen durchführen:
- Pausen zwischen zwei Sportstunden werden ca. 15 Minuten betragen, damit sich die Teilnehmer beim Wechsel nicht begegnen.
- Somit können sich deutlich kürzere Einheiten als sonst üblich ergeben. Auch weil wir die bisherigen Gruppen in mehrere Kleingruppen teilen müssen.
- Einteilung von verschiedenen Trainingsflächen. Bitte bleibt während des Trainings in Eurer Fläche und haltet wiederum den Abstand zu den anderen Flächen ein
- Zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind unsere Trainer angehalten, Teilnehmerlisten zu führen.
- Die Trainer und Übungsleiter werden Euch zu Beginn der Stunde nach ihrem Gesundheitszustand befragen. Bitte antwortet ehrlich!
Verantwortlichkeiten während der Trainingseinheit
Grundsätzlich sind die Teilnehmer selbst für die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen verantwortlich. Unsere Trainer sind weisungsbefugt, Teilnehmer bei Nicht-Einhaltung vom Training auszuschließen.
Bei Kindern und Jugendlichen gilt
- vorrangig ist der Trainer verantwortlich, indem er passende Organisationsformen und Trainingsformen zur Einhaltung des Abstandes von mind. 2 m einhält.
- Eltern sind mitverantwortlich, indem sie das Kind vor dem Training auf die Regeln hinweisen.
- Auch Kinder können bei Verstößen gegen die Vorgaben vom Training ausgeschlossen werden.
An- und Abreise
Bitte vermeidet Fahrgemeinschaften. Komm bitte erst kurz, dennoch rechtzeitig, vor dem Training auf die Anlage. Unnötige Aufenthaltszeiten gilt es zu vermeiden. Unsere Umkleiden und Duschen sind geschlossen. Bitte also bereits umgezogen zum TSV kommen. Verlasst das Gelände möglichst zügig nach dem Training. Das Duschen muss leider auch zu Hause erfolgen. Der Zugang bzw. Eingang zum Sportpark erfolgt ausschließlich über die Feuerwehrrampe direkt nach dem Parkplatz rechts, der Ausgang ausschließlich über den Haupteingang. Bitte diese Regelung einhalten und nicht „gegen die Einbahnstraße“ gehen. Ziel ist es, jederzeit Menschenansammlungen zu vermeiden. Vor allem auch bei den Zugängen, den Trink- und Trainingspausen, den WCs usw. Begleitpersonen sollten möglichst dem Training nicht beiwohnen. Falls nicht anders möglich, bitte mit einem ausreichenden Mindestabstand warten. Das Betreten des Innenbereichs der Sportanlage ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Wenn möglich, kommt bitte mit gewaschenen Händen zum Training und nehmt, wenn möglich, ein eigenes Fläschchen zur Handdesinfektion mit. Wir stellen auf dem gesamten TSV Gelände Hygienestationen zur Verfügung, dennoch möchten wir auch hier unnötige „Ansammlungen“ vermeiden.
Toiletten: Die Toiletten an der Kabine 5 sowie auf der Tribüne in der Halle werden geöffnet sein. Diese sind unbedingt nur einzeln zu betreten. Schon im eigenen Interesse schlagen wir vor, diese nur in dringenden Fällen zu nutzen. Sie werden von uns regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Weiterhin:
- Kein Abklatschen, in den Arm nehmen und jubeln
- Abstand von mind. 2 m auch bei Ansprachen und in der Trinkpause einhalten
- Genutztes Trainingsmaterial muss nach der Stunde desinfiziert werden. Vielleicht könnt Ihr hier dem Trainer/Übungsleiter helfen.
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Sport!
Bitte beachtet die Vorgaben, damit wir alle gesund durch diese Zeit kommen.
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