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Sport als Teil der Lösung - nicht des Problems!



Großsportvereine

Positionspapier zur aktuellen Corona-Lage

von 14 Bayerischen Großsportvereinen

Wir sehen die Notwendigkeit von Einschränkungen während der Pandemie. Wir fordern jedoch, den (Breiten)-Sport stärker in den Fokus zu nehmen und den positiven Aspekt, dass Sport und Bewegung zur Gesunderhaltung unerlässlich sind, in der Bekämpfung der Pandemie umfangreicher zu nutzen. Wir stellen fest, dass den Breitensportvereinen nicht die erforderliche finanzielle Hilfestellung gewährt wird, die sie dringend benötigen.

Wirtschaftliche Situation und Notlage(n)

So divers wie die unzähligen Sportarten sind, so divers ist auch die Vereinslandschaft. Die Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen für den Sportbetrieb betreffen zwar alle Sportler und Vereine, jedoch in höchst unterschiedlichem Ausmaß. Großsportvereine mit mehreren tausend Mitgliedern, eigenen Vereinsanlagen und hauptamtlichem Personal stehen vor völlig anderen Problemen als kleine Ein-Spartenvereine bzw. Sportvereine ohne eigene Sportanlagen und ohne hauptamtliches Personal. Die Verdopplung der staatlichen Vereinspau-schale 2020 versetzte kleine Vereine u.U. sogar in die Lage, für die Zeit der Stilllegung des Sport-angebots auf Mitgliedsbeiträge zu verzichten. Im Fall vieler Großsportvereine übersteigen bsp.weise allein die Kosten für die Gebäudeversicherung der vereinseigenen Anlagen die Höhe der zusätzlichen Fördertranche.

Bislang können die Großsportvereine von den staatlichen Hilfen kaum profitieren. Das Mittel der Kurzarbeit senkt die Personalkosten, jedoch ist auch dieses Mittel in seiner Wirkmächtigkeit beschränkt, da zur Krisenbewältigung ja sogar teilweise mehr Arbeit anfällt, als durch das Brach-liegen des Sportbetriebs wegfällt.

Rückkehr zum Sportbetrieb

Die Öffnung der Sport- und Freizeitstätten ist im Sommer 2020 in vielen kleinen Schritten er-folgt. Zwischen Mai und September gab es in Bayern etliche verschiedene Varianten an organi-satorischen Rahmenbedingungen, was Anzahl der Trainingsteilnehmer, Trainingsfläche und Trainingsdauer betrifft: 5er-, 10er-, 20er-Gruppen, mit Mindestabstand, ohne Mindestabstand, ohne Kontakt, mit Kontakt, als Einzelsportler, als Mannschaft, Indoor, Outdoor, mit Umkleiden-nutzung, ohne Umkleidennutzung, Spritzschutz in Duschen, Desinfektion, soll, kann, muss…

Die zunächst über die Pressestellen der Staatsregierung verbreiteten Lockerungen fanden erst Tage später Eingang in verbindliche gesetzliche Regelungen, die den organisatorischen Rahmen für den Sportbetrieb bilden. Im Zweiwochenrhythmus die Trainingsorganisation zu ändern hat sowohl die Sportlerinnen und Sportler, die Trainerinnen und Trainer als auch die Verwaltung an ihre Grenzen gebracht.

Öffnungen der Sportstätten im Rahmen des pandemiologisch Verantwortbaren ersehnen wir uns alle – das Staccato aus dem Frühsommer sind wir aber nicht noch einmal in der Lage mitzu-gehen.

Der Verein sind die Mitglieder

Das Rückgrat der Sportvereine sind die vielen Ehrenamtlichen, die sich für ihren Sport in unzähligen Arbeitsstunden einsetzen. Ohne sie geht auch bei Großsportvereinen nichts. Trotzdem entstehen Kosten, die finanziert werden müssen. Die Beiträge der Mitglieder werden ergänzt durch die Förde-rung der öffentlichen Hand – beides ist für das Funktionieren des Sports unverzichtbar und stellt die Haupteinnahmequelle der Vereine dar. Gesunkene Mitgliederzahlen und die fehlende Perspektive, diesen Rückgang zeitnah wieder aufzuholen, stellen insbesondere die Großsportvereine vor ein ech-tes Problem. Selbst Mitglieder, die ihrem Verein bisher weiterhin die Treue halten und ihre Beiträge zahlen, werden ihre Bereitschaft hierfür nicht endlos aufrechterhalten, sofern das Sportangebot lang-fristig eingeschränkt ist. Weitere Austritte sind die Folge. Großsportvereine

Aufgrund von Teilnehmerbeschränkungen in den Trainingseinheiten können die Sportvereine die Mit-gliederverluste nicht adäquat durch Neuaufnahmen kompensieren. Das Plus an Kündigungen in Ver-bindung mit fehlenden Neueintritten führt zu einem hohen Einnahmenrückgang. Insbesondere Ver-eine mit eigenen Sportstätten sowie hauptamtlichem Personal geraten so in immense Schwierigkei-ten. Kaum ein Privatmann kann sich ein Anwesen leisten, wenn er es nicht bewirtschaften kann. Kein Sportverein kann sich eine Sporthalle leisten, wenn sie nicht bespielt werden kann – es sei denn, es ist Hilfe in Sicht.

Auch der Breitensport benötigt ein Hilfsprogramm, das adäquat auf die heterogenen Problemfelder der Vereine abstellt. Die bisherigen Überbrückungshilfen für die Wirtschaft greifen nicht. Und es kann und darf nicht sein, dass zugesagte Zuschüsse bei laufenden Baumaßnahmen unter Hinweis auf die prekäre Haushaltslage ausgesetzt werden.

Eine Kompensation für den Entfall von Mitgliedsbeiträgen wäre die richtige Hilfestellung für den Sport.

UNSERE GESAMTGESELLSCHAFTLICHE AUFGABE WIEDER WAHRNEHMEN KÖNNEN

Überflüssig zu erwähnen, welch unverzichtbaren Beitrag die Sportvereine für Kinder und Jugendliche über den Sport hinaus leisten. Hilferufe von Jugendämtern, z.B. an die Ferienprogramme der Sport-vereine, sprechen eine eindeutige Sprache. Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche sind daher unverzichtbar und müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Bereits der erste, mit zwei sportfreien Monaten deutlich kürzere Lockdown hat bei den Trainerinnen und Trainern in den Sportvereinen ein entsetztes Staunen hinterlassen, wie sehr sich die Kinder und Jugendlichen motorisch verschlechtert haben.

Forderungskatalog: Kopfpauschale Mitglied und Öffnung Sportvereine

KOPFPAUSCHALE MITGLIED (SONDERFÖRDERUNG)

Die November- und Dezemberhilfe, die Überbrückungshilfe II sowie die in Aussicht gestellte Verdop-pelung der Vereinspauschale gewähren für das Haushaltsjahr 2021 den Breitensportvereinen mit fest angestelltem Personal und eigenen Sportanlagen keine ausreichende Hilfe. Nur mit drastischen Ein-sparungen, nicht durchgeführten Investitionen und Kurzarbeit haben die Vereine 2020 überleben können. Zusätzlich sind die Haushalte durch die kostenintensiven Infektionsschutzmaßnahmen belastet.

Die finanziellen Verluste der Vereine werden in folgenden Bereichen nicht durch die bestehenden Hilfsprogramme aufgefangen:

  • Mitgliederverluste
  • nicht erfolgte Vereinseintritte (alle Vereine investieren jedes Jahr im Hinblick auf Mitgliedersteige-rungen, sind jetzt aber gebremst durch die Teilnehmerobergrenzen aufgrund der Hygienekonzep-te)
  • nicht durchführbare Zusatzangebote (Kurse, Ferienbetreuungen, Mittagsbetreuungen etc.)
  • geringere Spenden

UNSER VORSCHLAG: KOPFPAUSCHALE PRO VERLORENEM UND PRO NICHT GEWONNENEM MITGLIED

  • Anspruch auf Sonderförderung-Corona, wenn per 01.01.21 weniger Mitglieder im Verein sind als per 01.01.2020
  • Für die Dauer von zunächst 12 Monaten erhält der Verein in 2021 für jedes verlorene Mitglied € 240.- und jedes nicht hinzugewonnene Mitglied € 240.-
  • Bemessung der Anzahl nicht hinzugewonnener Mitglieder durch Betrachtung eines 5 Jahreszeit-raumes vor den Einschränkungen und Berechnung der durchschnittlichen Mitgliedersteigerung

ÖFFNUNG SPORTVEREINE NACH DER SPORTAMPEL BAYERN

Prämissen:

  • Kontaktreduzierung und Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten bei entsprechender Inzidenzzahl
  • Besondere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen

SPORTAMPEL BAYERN: ÖFFNUNG SPORTVEREINE













EINE KAMPAGNE DER 14 BAYERISCHEN GROßSPORTVEREINE:

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