ANSPRECHPARTNER*INNEN

 

Wendet Euch bei Fragen oder Problemen per Mail an unsere Vertrauenspersonen. Andernfalls könnt Ihr ihnen auch einen Brief schreiben und diesen in unserem Briefkasten einwerfen. Klaus und Alexandra helfen Euch gerne weiter und behandeln Eure Anliegen vertraulich. 

 

 

 

__Klaus Kirchermeier

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__Alexandra Höhne

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SCHUTZ- UND NOTFALLKONZEPT DES TSV NEURIED E.V.

 

  1. LEITBILD

Verankerung der Prävention im Leitbild des TSV Neuried e.V.

  1. VERHALTENSKODEX

Ein Verhaltenskodex dient Mitarbeitenden als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Mädchen und Jungen und formuliert Regelungen für Situationen, die für sexuelle Gewalt leicht ausgenützt werden können. Die Regeln und Verbote zielen auf den Schutz vor sexuellem Missbrauch und zugleich auf den Schutz der Mitarbeitenden vor falschem Verdacht. Der Verhaltenskodex wird als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag gestaltet, um ein Höchstmaß an Verbindlichkeit herzustellen. Ähnliche Ziele werden mit der Selbstverpflichtungserklärung verfolgt, in der sich Mitarbeitende durch Unterschrift zur Einhaltung verschiedenster Aspekte, die Kinderrechte und Kinderschutz umsetzen, verpflichten.

  1. FORTBILDUNGEN FÜR ALLE HAUPT- UND EHRENAMTLICH BESCHÄFTIGTEN

Grundlagenwissen ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität zu entwickeln und die Entwicklung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen. Der TSV Neuried verpflichtet sich zu regelmäßigen Fortbildungen aller haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten.

Alle Mitarbeiter des TSV Neuried müssen aktiv werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/Jugendlichen durch Erziehungsberechtigte oder Dritte vorliegen bzw. vermutet werden.

  1. DIE VORLAGE EINES ERWEITERTEN FÜHRUNGSZEUGNISSES

Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe dazu. Zu empfehlen ist, in allen Institutionen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Vorlage durch Selbstverpflichtung zu verlangen. Der TSV Neuried verpflichtet sich, von jedem Mitarbeiter vor Beginn seiner Tätigkeit beim TSV Neuried die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses einzufordern bzw. von Mitarbeitern, die bei Erlass dieser Verhaltensrichtlinie bereits für den TSV Neuried tätig sind, diese zeitnah einzufordern.

  1. PARTIZIPATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Die Entscheidung für die systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern.

  1. PRÄVENTIONSANGEBOTE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen wird im
(Sport-)Alltag des TSV Neuried thematisiert und gelebt.

  1. INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN FÜR ELTERN

Die Einbeziehung der Eltern und ihre Unterstützung für das Schutzkonzept verlangen eigene Angebote für diese Zielgruppe, die Wissensvermittlung über sexuelle Gewalt, aber auch Anregungen für eine eigene präventive Erziehungshaltung bieten. Der TSV Neuried bietet regelmäßige Informationsveranstaltungen an. Des Weiteren gibt es Informationen zum

Beschwerdeverfahren im TSV Neuried auf der Homepage mit Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Organisation.

  1. BESCHWERDEVERFAHREN

Die Einrichtung verfügt über Beschwerdeverfahren und benennt Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, an die sich Kinder, Jugendliche, Fachkräfte und Eltern im Fall einer Vermutung von sexueller Gewalt wenden können.

Innerhalb der Organisation:

Schriftliche Meldung an die Geschäftsstelle, Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., Vertrauenspersonen, Vorstand, Geschäftsführung

Vertrauenspersonen:

Es werden mehrere Vertrauenspersonen vom Vorstand berufen. Bei der Zusammensetzung der Vertrauenspersonen wird bei der Auswahl auf die Vertretung von beiden Geschlechtern geachtet und haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen benannt. Die E-Mails an die o.g. Adresse werden an alle Beauftragten weitergeleitet.

Außerhalb der Organisation:

Kinderschutz München: https://www.kinderschutz.de - anonyme und kostenfreie Hilfe telefonisch unter 089 / 23 17 16 91 20 oder per Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. 

Jugend Informationszentrum München: https://jiz-muenchen.de/

Hilfeportal Sexueller Missbrauch des Bundes: https://www.hilfeportal-missbrauch.de/informationen/uebersicht-hilfe-und-beratung.html

  1. NOTFALLPLAN

Ein schriftlich fixiertes Verfahren zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt, der sich an den spezifischen Bedingungen der Einrichtung orientiert, ist unerlässliches Element eines Schutzkonzepts. Der Notfallplan enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall einer falschen Verdächtigung gegen Mitarbeitende sowie die Verpflichtung zur Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt. Die Analyse der Bedingungen, die einen Vorfall ermöglicht haben, ist zugleich Bestandteil der kontinuierlich fortzuschreibenden Risikoanalyse.

  1. KOOPERATION MIT FACHBERATUNGSSTELLE

Der Notfallplan enthält die Verpflichtung, in (Vermutungs-) Fällen von sexueller Gewalt eine Fachberatungsstelle bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden.

 

Unsere Werte

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Schutz- und Notfallkonzept TSV Neuried

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Selbstverpflichtungserklärung TSV Neuried

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Verhaltensrichtlinien TSV Neuried

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